Im öffentlichen Dienst wird die Vorsorgepflicht von der Beihilfe übernommen. Diese medizinische Grundabsicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Um als Beamter die Restkosten nicht tragen zu müssen, bietet sich eine private Krankenversicherung als optimale Ergänzung an. Durch die Beihilfe erhalten Beamte 50% Zuschuss, der nur auf die private Krankenversicherung angerechnet werden kann
Anwartschaftsversicherung zur Heilfürsorge
Das Ende der Dienstzeit bedeutet auch das Ende der Heilfürsorge. Der Anspruch auf 70% Beihilfe bleibt bestehen, doch die Differenz muss eigenständig getragen werden. Da eine private Krankenversicherung nicht selbstverständlich ist, sollten Sie als Beamter eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Der Einstieg in die private Krankenversicherung wird dadurch garantiert.