Ups, die Glastür ist zerbrochen... und wer zahlt jetzt den Schaden?

Glücklicherweise hatte Frau Musterfrau neben der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung auch eine Glasversicherung abgeschloßen. Trotz Eigenverschulden wird der Schade von der Versicherung übernommen. 

Folgende Schäden werden von der Glasversicherung abgedeckt:

– Gebäudeverglasung (Fenster, Türen, Duschkabinen etc.)

– Mobiliarverglasung (Spiegel, Glastisch/-schrank, Ceranfeld etc.)