Relax Kinderpolice?

Traditionell war es das Sparbuch bei einer Bank, welches zur Geburt, zur Taufe oder zum Schulanfang verschenkt wurde,
um die finanzielle Vorsorge für eine sichere Zukunft der Kinder, Enkel oder Patenkinder zu gewährleisten.

In Zeiten der Niedrigzinsen ist ein konventioneller Sparvertrag für Kinder aber leider nicht mehr rentabel und flexibel genug, um der Zukunft Ihres Kindes gerecht zu werden.

Die Kinderpolice bietet eine lebensbegleitende Absicherung und baut langfristig wertvolles Kapital für das Alter oder jede andere Lebenssituation,
wie Führerschein, Ausbildung oder Studium auf.

Durch Sonderzahlungen zu besonderen Anlässen, Erhöhung oder Reduzierung der Beiträge, lässt sich die Kinderpolice flexibel an jede Lebenssituation Ihres Kindes anpassen.

Sobald Ihr Kind dann finanziell in der Lage ist den Vertrag selbst zu besparen, kann der Vertrag überschrieben und so bis Eintritt in die Rente weitergeführt werden.

Somit bietet die Kinderpolice nicht nur eine kurzfristige Unterstützung für Ihr Kind, sondern einen lebenslangen Vorsorgeplan für alle Lebenslagen. Die optimale Geldanlage für Kinder.

Was wird unter Beihilfeergänzungstarif verstanden?

Ein Beihilfeergänzungstarif schließt Versorgungslücken und schützt Beamte vor hohen Kosten bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung.

Die Beihilfe bietet Beamten viele Vorzüge. Nicht nur, dass sie als Beilhilfeberechtigte von der Versicherungspflicht befreit sind, die private Krankenversicherung ist für Staatsdiener auch deutlich günstiger als für Arbeitnehmer. Da Beamte im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn einen Teil der Gesundheitskosten erstattet bekommen, benötigen sie keinen Volltarif, sondern lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung oder auch Beamtentarif genannt.

Die Leistungen der Beihilfe in Kombination mit einer Restkostenversicherung sind sehr umfangreich und schützen Beamte im Krankheitsfall vor hohen Kosten. Doch vielen Versicherte ist nicht bewusst, dass es auch bei einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte Versorgungslücken gibt. Meist werden die Leistungsausschlüsse und -einschränkungen erst dann deutlich, wenn Versicherte diese in Anspruch nehmen möchten.

Die Restkostenversicherung für Beamte sieht theoretisch vor, die Krankheitskosten der Versicherten insofern abzusichern, dass die Leistungen der Versicherung in Kombination mit der Beihilfe 100 Prozent Kostenerstattung ergeben. Erhalten Beamte beispielsweise 70 Prozent Beihilfe, schließen sie eine Restkostenversicherung für die restlichen 30 Prozent ab.

Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Beamte nicht auf die Theorie verlassen können. Denn die PKV und die Beihilfe sehen nicht zwangsläufig denselben Leistungsumfang vor. Daher kann es vorkommen, dass die Beihilfe zwar leistet, die private Krankenversicherung für diese Behandlung jedoch nicht. In dem Fall müssen die Versicherten ihren Eigenanteil von 20 bis 50 Prozent, abhängig vom Beihilfesatz, selbst bezahlen.

Genauso kann es jedoch auch der Fall sein, dass die PKV grundsätzlich eine Kostenerstattung vorsieht, die Beihilfeverordnung jedoch nicht. Denn auch die gesetzlichen Verordnungen zeigen Versorgungslücken auf, die für Beamte zur Kostenfalle werden können. Hinzukommt, dass sich die Beihilfeverordnungen abhängig vom Bundesland unterscheiden. So sieht beispielsweise ein Land eine Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen vor, ein anderes hingegen nicht.