
Ups, die Glastür ist zerbrochen... und wer zahlt jetzt den Schaden?
Glücklicherweise hatte Frau Musterfrau neben der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung auch eine Glasversicherung abgeschloßen. Trotz Eigenverschulden wird der Schade von der Versicherung übernommen.
Folgende Schäden werden von der Glasversicherung abgedeckt:
– Gebäudeverglasung (Fenster, Türen, Duschkabinen etc.)
– Mobiliarverglasung (Spiegel, Glastisch/-schrank, Ceranfeld etc.)